[ Auszug: Solange ein Ehegatte unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft
steht, verwaltet der andere Ehegatte das Gesamtgut allein; die
Vorschriften der §§ 1422 ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]